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Bauamt der Gemeinde als Servicestelle
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Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes sind grundsätzlich alle geplanten Bauvorhaben bei der Gemeinde als Baubehörde zu melden. Ob es sich um bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige oder bewilligungsfreie Vorhaben handelt, kann bei einem Informationsgespräch im Rathaus geklärt werden. Die empfohlene Vorgangsweise erspart ihnen sicherlich spätere Probleme – eventuell mit den Behörden, den Nachbarn oder sonstigen Beteiligten. Ebenfalls wird nochmals dringend darauf hingewiesen, dass die Benützung von Gebäuden ohne Benützungsbewilligung gesetzlich nicht gestattet ist. Die erforderlichen Informationen und Formulare für die Ansuchen erhalten sie in der Bauverwaltung der Gemeinde. In letzter Zeit gab es vermehrt Probleme mit kurzfristig – und teilweise nicht vollständig - eingebrachten Ansuchen. Es wurde im Einvernehmen mit den Bauwerbern versucht, trotzdem die Bauverfahren so rasch wie möglich abzuhalten und auch Ausnahmen zu gestatten. Im Nachhinein gab es dann aber doch unvorhergesehene rechtliche Probleme. Als Serviceleistung der Gemeinde und damit zukünftige Bauvorhaben reibungslos abgewickelt werden können, bieten wir den Bauwerbern folgende Vorgangsweise an: |
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