Bauamt der Gemeinde als Servicestelle

 

Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes sind grundsätzlich alle geplanten Bauvorhaben bei der Gemeinde als Baubehörde zu melden.

Ob es sich um bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige oder bewilligungsfreie Vorhaben handelt, kann bei einem Informationsgespräch im Rathaus geklärt werden. Die empfohlene Vorgangsweise erspart ihnen sicherlich spätere Probleme – eventuell mit den Behörden, den Nachbarn oder sonstigen Beteiligten.

Ebenfalls wird nochmals dringend darauf hingewiesen, dass die Benützung von Gebäuden ohne Benützungsbewilligung gesetzlich nicht gestattet ist. Die erforderlichen Informationen und Formulare für die Ansuchen erhalten sie in der Bauverwaltung der Gemeinde.

In letzter Zeit gab es vermehrt Probleme mit kurzfristig – und teilweise nicht vollständig - eingebrachten Ansuchen. Es wurde im Einvernehmen mit den Bauwerbern versucht, trotzdem die Bauverfahren so rasch wie möglich abzuhalten und auch Ausnahmen zu gestatten. Im Nachhinein gab es dann aber doch unvorhergesehene rechtliche Probleme.

Als Serviceleistung der Gemeinde und damit zukünftige Bauvorhaben reibungslos abgewickelt werden können, bieten wir den Bauwerbern folgende Vorgangsweise an:

 

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Die Planungssprechtage finden im Rathaus, Besprechungszimmer, 1. Stock um 08,00 Uhr unter der Mitwirkung des örtlichen Bausachverständigen Bmst. Ing. Harald Gierer, der Sachverständigen für Ortsbildschutz Hofrat Dipl. Ing. Glawischnig oder Frau Architekt DI Martina Kaml und Frau Dipl. Ing. Hasitschka als Zivilgeometer an folgenden Tagen statt:

 

Nächster Planungssprechtag

 

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Im Anschluss an diesen Planungssprechtag finden die anstehenden Bauverhandlungen statt. Es kann sich daher jeder Bauwerber darauf einstellen, wenn er 14 Tage vorher die Unterlagen für ein Bauansuchen vollständig eingereicht hat, dass zu diesen feststehenden Terminen eine Bauverhandlung abgewickelt wird.

 

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Folgende Unterlagen sind für ein neues Bauvorhaben unbedingt vorzulegen:

 

1.

Schriftliches Ansuchen um Baubewilligung (Formular auf der Homepage der Gemeinde oder im Rathaus, Bauverwaltung erhältlich)

2.

Grundbuchauszug (könnte auch im Rathaus, Bauverwaltung beantragt werden); Kostenbeitrag: € 4,--

3.

Zustimmungserklärung des Grundeigentümers, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer ist

4.

Ein Verzeichnis der Grundstücke, die bis zu 30 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen

5.

Angaben über die Bauplatzeignung (Formular auf der Homepage der Gemeinde oder im Rathaus, Bauverwaltung erhältlich)

6.

Projekt in zweifacher Ausfertigung

Wenn aus diesen Unterlagen allein nicht beurteilt werden kann, ob das geplante Bauvorhaben den Vorschriften des Baugesetzes entspricht, können weitere Nachweise von der Behörde angefordert werden.