Bauen in Admont
Sehr geehrte Bauwerberin, sehr geehrter Bauwerber!
Gemäß den Bestimmungen des Steierm. Baugesetzes sind grundsätzlich ALLE geplanten Bauvorhaben bei der Gemeinde als Baubehörde zu melden.
Die Einreichpläne sind zusätzlich in digitaler Ausfertigung an die Baubehörde zu übermitteln. Bei baubewilligungspflichtigen Vorhaben im vereinfachten Verfahren ist gem. § 33 Abs. 3 Stmk. BauG eine Bestätigung des Planverfassers vorzulegen.
Bauverhandlungen
Bauverhandlungen sind, abgesehen von der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten, auch durch Anschlag an der Amtstafel (Rathaus Admont, Hauptstraße 36 / 1. Stock) sowie durch Bekanntmachung auf der Homepage kundzumachen. Besteht ein glaubhaftes, nachbarschaftsrechtliches Interesse am Bauvorhaben, so sind Einreichpläne, Baubeschreibungen, sonstige Behelfe und Gutachten bis zum Verhandlungstag, während der Amtsstunden (Mo.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr), im Gemeindeamt zur Einsichtnahme aufgelegt.
Termine:
Bau-/Abbruchverhandlungen:
- Freitag, den 14.03.2025, um ca. 10:00 Uhr (Lep/Thanner)
- Freitag, den 04.04.2025, um ca. 09:30 Uhr (Wenger)
- Freitag, den 04.04.2025, um ca. 10:00 Uhr (Köberl)
Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren:
Derzeit sind keine Verfahren ausgeschrieben!
Bei Teilnahmen an einer Bauverhandlung beachten Sie bitte:
Für den/die Anrainer:
- Akteneinsicht nur nach telefonischer Vereinbarung unter 03613/27200-203 bzw. 204 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr möglich!
- Stellungnahmen/Einwendungen sind bevorzugt schriftlich einen Werktag vor Verhandlungstermin einzubringen!
Für den/die Bauwerber:
- Es sind die Planunterlagen im Freien auf einem Tisch / einer Wand oder einem sonstigen geeigneten Platz so vorzubereiten, dass eine Einsichtnahme für alle Beteiligten möglich ist!