Kabelfernsehen

Allgemeines

Im Besonderen aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung wurde zwischen der Marktgemeinde Admont mit Beschluss des Gemeinderates vom 6. September 2018 und dem Verein Kabel-TV Admont auf Basis des Vereinsbeschlusses vom 13. August 2018 vertraglich vereinbart, dass ab 1. Jänner 2019 – mit Ausnahme bei Mehrfamilienwohnhäusern – die Verrechnung der laufenden Kabelfernsehgebühren ausschließlich an die jeweiligen Liegenschaftseigentümer seitens der Marktgemeinde übernommen wird. Im Gegenzug hat der Verein Kabel-TV Admont die gemeindeeigenen Kabelfernsehnetze der Ortschaften Weng und Johnsbach hinsichtlich der laufenden technischen Betreuung, Störungsbehebung und für zukünftige Investitionen übernommen.


Störungsmeldungen

Bei Störungen an der Kabelfernsehanlage in Admont/Hall/Weng/Johnsbach ist ausschließlich der Verein Kabel-TV Admont zuständig. Dieser hat eine zentrale Störungsmeldestelle für Kabelfernsehen und Internet

03848 20222

eingerichtet. Sie erreichen diese von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr.


Tarife

Die jährliche Kabelfernsehgebühr beträgt pro Wohnung bzw. Nutzeinheit laut amtlichem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) € 84,00. 
Von der Marktgemeinde Admont wird diese an die jeweiligen Liegenschaftseigentümer in vier Teilbeträgen vorgeschrieben und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur Einzahlung fällig. Die Einhebung dieser Kabelfernsehgebühr seitens der Marktgemeinde Admont erfolgt auf Namen und Rechnung des Vereines Kabel-TV Admont.
Bei angeschlossenen Wohneinheiten in Mehrfamilienwohnhäusern – egal ob bei Miet- oder Eigentumswohnungen – obliegt die Vorschreibung dem Verein Kabel-TV Admont.
Die Kosten für einen Neuanschluss betragen pro Wohn- bzw. Nutzeinheit € 200,--. Dazu können gegebenenfalls unvorhersehbare Mehrkosten nach tatsächlicher Kostenermittlung in Rechnung gestellt werden.
Die Anschlussgebühr wird vom Verein Kabel-TV Admont vorgeschrieben und ist innerhalb eines Monats ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Für allfällige steuerrechtliche Belange aus diesen Vorschreibungen/Rechnungen/Zahlungen ist ausschließlich der Verein Kabel-TV Admont zuständig.


Anschluss

Im Anschlussbereich der Kabelnetze in allen Ortsteilen können Sie mit dem nachfolgenden Anmeldeformular den gewünschten Anschluss Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung anmelden.
Bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular persönlich, per Post oder E-Mail an die Marktgemeinde Admont übermitteln.
Die technische Anschlussmöglichkeit bzw. eventuell dafür erforderliche Leitungsverlegungen oder sonstige technische Adaptierungen werden vom Kabelnetzbetreiber daraufhin geprüft. Ein Techniker wird Sie danach kontaktieren. Der Anschlussvertrag wird erst wirksam, wenn eine Anschlussmöglichkeit besteht und mit Ihnen die technischen Details geklärt sind!


Kündigungen

Jeder Anschluss kann vom jeweiligen Liegenschaftseigentümer bzw. beitragszahlendem Mitglied unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist bis zum Ende jeden Quartals (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.) per Mail an den Schriftführer (schriftfuehrer@admont.tv) schriftlich gekündigt werden.

Weitere Formulare zum Download:


Vereinsvorstand

Obmann:

Herbert Peer

E obmann@admont.tv

Obmann-Stellvertreter:

Klemens Pirafelner

E gasthaus@pirafelner.at

Schriftführer:

Johann Vesely

E schriftfuehrer@admont.tv

Kassier:

Manfred Schöffauer sen.

E kassier@admont.tv