Heizkostenzuschuss 2026/2027

Veröffentlichungsdatum29.09.2026Lesedauer1 MinuteKategorienallgemeine News
Heizkostenzuschuss

Zur  Information:

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 01. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. 

Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalt 1.827 Euro,
  • Ehepaare / Haushaltsgemeinschaften 2.741 Euro,
  • sowie 548 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

→ Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses:

  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet.
  • Seit 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet.
  • Alle weiteren haushaltszugehörigen Personen ebenfalls seit 24. September 2026 dort gemeldet.

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind:

  • Drittstaatsangehörige
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen
  • Minderjährige 
  • Antragsteller, auf deren Adresse ein Nebenwohnsitz gemeldet ist
  • Personen die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison beziehen (10/2026-03/2027)

Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:

  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen.
  • Familienbeihilfenbezug (Kontoauszug)
  • Nachweis erhaltene Unterhaltszahlungen
  • Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung vorlegen.


Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:

Richtlinien Heizkostenzuschuss 2026/2027 


Wenn Sie die notwendigen Nachweise nicht beifügen, kann Ihr Antrag auf Heizkostenzuschuss leider nicht bearbeitet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle geforderten Unterlagen vollständig sind, damit wir Ihren Antrag prüfen können. Sollten Sie noch weitere Fragen zur Antragstellung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Energieberatung Steiermark