Zur Information:
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben.
Diese betragen:
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661,00 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
- sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
→ Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses:
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldet.
- Seit 1. September 2025 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet.
- Alle weiteren haushaltszugehörigen Personen ebenfalls seit 1. September 2025 dort gemeldet.
Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind:
- Drittstaatsangehörige
- Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen
- Minderjährige
- Personen die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison beziehen (10/2025-03/2026)
Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen.
- Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:
Richtlinien Heizkostenzuschuss 2025/2026
Bitte beachten:
Wenn Sie die notwendigen Nachweise, nicht beifügen, kann Ihr Antrag auf Heizkostenzuschuss leider nicht bearbeitet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle geforderten Unterlagen vollständig sind, damit wir Ihren Antrag prüfen können. Sollten Sie noch weitere Fragen zur Antragstellung haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
