Kanalgebühren

Bei den nachstehend angeführten Beträgen handelt es sich um Nettopreise (+ 10% Ust):

Kanalabgabenordnung

Grundgebühr für Liegenschaften€ 75,98
Liegenschaften, die an das öffentliche Wassernetz angeschlossen sind:
+ varialble Gebühr€ 1,14/mBruttogeschossfläche

€ 1,88/mWasserverbrauch
Liegenschaften im Bereich von privaten Wasserversorgungsanlagen:
+ variable Gebühr€ 2,31/mBruttogeschossfläche

€ 0,23/pro Nächtigung

Im Hinblick auf einen möglichst problemlosen Umstieg wurde festgelegt, dass Liegenschaftseigentümer im Bereich von privaten Wasserversorgungsanlagen schriftlich beantragen müssen, wenn sie im Abwasserbereich eine Abrechnung nach Verbrauch und Fläche bzw. die Übernahme des Zählers in die Gemeindebuchhaltung wünschen. Ein diesbezüglicher Antrag kann jedoch nur einmalig gestellt werden!

Antrag auf Umstellung der Kanalbenützungsgebühr