Marktgemeinde
Admont
Kanalabgabenordnung
Im Hinblick auf einen möglichst problemlosen Umstieg wurde festgelegt, dass Liegenschaftseigentümer im Bereich von privaten Wasserversorgungsanlagen schriftlich beantragen müssen, wenn sie im Abwasserbereich eine Abrechnung nach Verbrauch und Fläche bzw. die Übernahme des Zählers in die Gemeindebuchhaltung wünschen. Ein diesbezüglicher Antrag kann jedoch nur einmalig gestellt werden!
Antrag auf Umstellung der Kanalbenützungsgebühr