Gem. § 21 Abs 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 in Verbindung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2024 findet de Auszahlung in der Zeit vom
19. August 2024 bis 30. September 2024
im Marktgemeindeamt Admont, jeweils während der Amtsstunden statt.
Wurde in der aktuellen Gemeinderatsperiode bereits ein schriftlicher Auszahlungsantrag gestellt und sind zwischenzeitig keine maßgeblichen Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen, Flächen oder bekanntgegebenen Bankverbindungen eingetreten, ist laut Gemeinderatsbeschluss vom 14. Mai 2020 keine neuerliche Antragsstellung erforderlich.
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→ Amtstafel