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Auf Landesebene werden die Förderungen im Wohnbau und Heizungstausch ab 31.03.2025 vorübergehend ausgesetzt.

Die Einreichungen neuer Anträge in den Förderschienen "Kleine Sanierung", Eigenheimförderung (Neubau) sowie "Jungfamilien-Bonus" werden demnach per 31.03.2025 ausgesetzt. Dies betrifft auch die Förderungen für Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen und Solarthermie, mit Ausnahme von "Sauber Heizen für Alle".

Studentenwohnsitzförderung

Richtlinien

  1. Ein Förderungsantrag kann gestellt werden, wenn Studierende während des gesamten Studienjahres mit Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Marktgemeinde Admont gemeldet sind. 
    Die Überprüfung erfolgt mittels Abfrage des Melderegisters mit Stichtag 31. Oktober des jeweiligen Studienjahres (z. B. werden Förderanträge für das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 mit Stichtag 31. Oktober 2021 geprüft).

  2. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag einschließlich einer Inskriptionsbestätigung müssen für das Wintersemester am 31. Jänner und für das Sommersemester am 30. April beim Marktgemeindeamt Admont eingelangt sein. Verspätet eingebrachte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!

  3. Anspruchsberechtigt sind Studentinnen und Studenten, die an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule durchgehend als ordentliche Hörer inskribiert sind.

  4. Die Höhe der Förderung beträgt € 150,-- pro Semester und ist für acht Semester bzw. mit einer Maximalfördersumme von € 1.200,-- pro Studentin/Student begrenzt.

  5. Die Förderung wird auch beim Betreiben mehrerer Studienrichtungen nur einmal pro Semester gewährt.

  6. Diese Förderung darf nicht beantragt werden, wenn
    • das 28. Lebensjahr mit Stichtag 31.10. bereits vollendet wurde.
    • neben dem Studium bereits einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgegangen wird.


Fristen:

Wintersemester → spätester Einreichtermin 31. Jänner

Sommersemester → spätester Einreichtermin 30. April

Formulare