Transparente beim Kreisverkehr Hall (LB146/LB117)

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober 2017 wurde einstimmig beschlossen, für die Anbringung von Transparenten beim Kreisverkehr eine Gebühr von € 50,-- (inkl. MWSt. und Werbeabgabe) für die maximale Ankündigungsdauer von 14 Tagen einzuheben.

Ausgenommen von dieser Gebühr sind einheimische Vereine (im Vereinsregister des BMI eingetragene Vereine mit Sitz in der Marktgemeinde Admont) und Transparente von Betrieben mit Standort in unserem Gemeindegebiet für die Ankündigung von Einzelveranstaltungen.

Gilt nicht für generelle gewerbliche Werbungen!

Die Transparente dürfen maximal 1 m (hoch) x 4 m (lang) sein und müssen Befestigungsösen integriert haben. Die Transparente sind im Marktgemeindeamt Admont spätestens am Freitag vor dem Veröffentlichungstermin (erster Werktag der Woche)  abzugeben.

Insgesamt stehen zwei Ankündigungsfelder zur Verfügung.

Terminvergaben erfolgen nach dem Prinzip „first come - first serve“.

Vorreservierungen können nur schriftlich bzw. per E-Mail (gde@admont.gv.at) frühestens drei Monate vor dem Veröffentlichungstermin erfolgen!

Eine Kontaktperson, die das Transparent nach der Veröffentlichung wieder abholt, ist bei der Ablieferung anzugeben.

 

Für den Zustand der Transparente und deren Inhalt wird keinerlei Haftung seitens der Marktgemeinde Admont übernommen! Ebenso bleiben alle Rechte auf Veröffentlichung vorbehalten.

Transparentplätze