Vereinsförderung

Für alle im Vereinsregister registrierten Vereine mit Standort in der Marktgemeinde Admont besteht die Möglichkeit um eine Subvention anzusuchen.
Dieses Ansuchen muss bis spätestens 30. September jeden Jahres beim Marktgemeindeamt eingelangt sein. Verspätet eingelangte Ansuchen werden nicht mehr berücksichtigt!

 Folgende Richtlinien wurden festgelegt:

  • Die schriftlichen Ansuchen in Papierform müssen dem Ausschuss jeweils bis spätestens 30. September (Stichtag) vorgelegt werden. Handelt es sich dabei um einen Samstag oder Sonntag, so ist das Ansuchen bereits am vorhergehenden Freitag abzugeben.
  • Verspätet eingelangte Ansuchen (nach dem Stichtag) werden nicht berücksichtigt und es erfolgt daher auch keine Auszahlung einer Subvention.
  • Bei neugegründeten Vereinen können diese erst nach dem ersten Jahr des Vereinsbestehens um Vereinsförderung ansuchen.
  • Vereinen steht nur entweder eine Vereinsförderung oder eine Veranstaltungsförderung zu. Der Bezug von beiden Förderungen ist nicht möglich.
  • ZVR-Zahl aus dem Vereinsregister
  • Einen eventuell mit Fotos dokumentierten Bericht über die Vereinsaktivitäten des vergangenen Jahres und einen Ausblick auf geplante Projekte oder Veranstaltungen