Bauen in Admont

 

Sehr geehrte Bauwerberin, sehr geehrter Bauwerber!

 

Gemäß den Bestimmungen des Steierm. Baugesetzes sind grundsätzlich ALLE geplanten Bauvorhaben bei der Gemeinde als Baubehörde zu melden.

 

Planungs- und Bausprechtage

Als Serviceleistung für unsere Bauwerber bieten wir Planungs- und Bausprechtage an. Ob es sich um baubewilligungspflichte Vorhaben, welche auch im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden können, oder um meldepflichtige Vorhaben handelt, kann bei dieser persönlichen Beratung - im Beisein von Bürgermeister Christian Haider sowie den beiden Sachverständigen Bmst. Gerald Metlicka (Bau) und DI Martina Kaml (Raumplanung) - abgeklärt werden.

 

Nächster Termin:

·        Freitag, 5. April 2024 im Rathaus Admont, Besprechungszimmer 2. Stock

 

Um telefonische Voranmeldung in der Bauverwaltung der Marktgemeinde Admont unter 03613/27200-203 bzw. 03613/27200-204 wird unbedingt gebeten. Gegebenenfalls kann es kurzfristig zu Verschiebungen kommen.

 

Formulare

·        Checkliste für eine Baueinreichung gem. Stmk. BauG -

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·        AGWR-Beilage -

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·        Musterformulare Baubeschreibung und Bauplatzeignung gem. Stmk. BauG -

Wirtschaftskammer Steiermark

 

Die Einreichpläne sind zusätzlich in digitaler Ausfertigung an die Baubehörde zu übermitteln. Bei baubewilligungspflichtigen Vorhaben im vereinfachten Verfahren ist gem. § 33 Abs. 3 Stmk. BauG eine Bestätigung des Planverfassers vorzulegen.

 

·        Bauansuchen gem. § 19 BauG -

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·        Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z 1, Z 2 a-d, Z 3 und Z 4 BauG -

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·        Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z 2 e-k, Z 5 und Z 7 BauG -

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·        Abbruchansuchen gem. § 20 Z 6 BauG -

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·        Mitteilung gem. § 21 BauG (meldepflichtige Vorhaben) -

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·        Fertigstellungsanzeige gem. § 38 Abs. 2 BauG -

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·        Ansuchen um Benützungsbewilligung gem. § 38 Abs. 4 BauG -

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Bauverhandlungen

Bauverhandlungen sind, abgesehen von der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten, auch durch Anschlag an der Amtstafel (Rathaus Admont, Hauptstraße 36 / 1. Stock) sowie durch Bekanntmachung auf der Homepage kundzumachen. Besteht ein glaubhaftes, nachbarschaftsrechtliches Interesse am Bauvorhaben, so sind Einreichpläne, Baubeschreibungen, sonstige Behelfe und Gutachten bis zum Verhandlungstag, während der Amtsstunden (Mo.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr), im Gemeindeamt zur Einsichtnahme aufgelegt.

 

Termine:

Bau-/Abbruchverhandlungen:

Freitag, 08.03.2024

·        Erich Fössl - Kundmachung Baubewilligung

·        Bettina Draxl und Fabian Gruber - Kundmachung Baubewilligung

 

Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren:

Derzeit sind keine Verfahren ausgeschrieben!

 

Bei Teilnahme an einer Bauverhandlung beachten Sie bitte:

 

Für den/die Anrainer:

i   Akteneinsicht nur nach telefonischer Vereinbarung unter 03613/27200-203 bzw. 204 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr möglich!

i   Stellungnahmen/Einwendungen sind bevorzugt schriftlich einen Werktag vor Verhandlungstermin einzubringen!

 

Für den/die Bauwerber:

i   Es sind die Planunterlagen im Freien auf einem Tisch / einer Wand oder einem sonstigen geeigneten Platz so vorzubereiten, dass eine Einsichtnahme für alle Beteiligten unter Einhaltung des Abstandes möglich ist!

 

AKTUELLES

 

Bürgermeister-Sprechtag

Rathaus – 2. Stock

jeden Montag

von 10 – 12 Uhr und

jeden Mittwoch

von 13 – 15 Uhr

Terminausfälle -> Bitte beachten!

 

Planungs- und Bausprechtag

Rathaus - 2. Stock

Fr., 05.04.

von 8 – 10 Uhr

BITTE UM VORANMELDUNG!

 

Sprechtag Öffentl. Notar

Mag. Michael Preihs

Rathaus – 2. Stock

Di., 02.04.

von 11 – 12 Uhr

(Tel. 03612 23544)

 

Ärztliche Versorgung

T 1450

Gesundheitszentrum-Admont
(Tel. 03613 36627)

Dr. Petra Krainer

Psychologische Hilfe:
Mag. Eva. Neuhauser

Apothekendienste

Zahnärztin Dr. Beate Setaffy

Zahnärzte-Notdienst

 

Tierärztlicher Wochenenddienst

Sa., 23.03.

bis So., 24.03

Dr. Hans Weissensteiner

(Tel.0664 4586760)