Marktgemeinde Admont
Hauptstraße 36
8911 Admont, Austria
F +43 (0)3613/27200 - 205
Amtsstunden
MO - FR: 8:00 – 12:00 Uhr
befreiungen / Förderungen / Formulare
Zur Erleichterung Ihrer Amtswege und dem Erlangen von Gemeindeförderungen stehen folgende Informationen und Formulare für Sie zum Download bereit:
Themenbereich |
Erläuterungen |
Formular zum Download |
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Fahrsicherheitstraining - Zuschuss |
Im Zuge des Erwerbs der ersten Lenkerberechtigung ist ein Fahrsicherheitstraining gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Kosten für dieses Fahrsicherheitstraining wird ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 50,-- für Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Admont auf Antrag gewährt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Zahlungsdatum gestellt werden. Eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite) und der Rechnung samt Zahlungs- bestätigung ist beizulegen. Die Antragsmöglichkeit für diesen Zuschuss ist mit der Funktions- periode des Gemeinderates bis 2025 befristet. |
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Ferienwohnungsabgabe |
Erklärung zur Feststellung der Größe der Nutzfläche für eine Ferienwohnung. Ferienwohnungen sind Wohneinheiten ohne Hauptwohnsitzmeldungen. Diese dienen somit nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfes. Hier finden Sie unsere Ferienwohnungsabgabe-Verordnung. |
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Hundeabgabe |
Begünstigungsmöglichkeit für Wach- und Jagdhunde sowie für Hunde, die den BGH-Kurs I oder II absolviert haben. Hunde in ausschließlich privat genutzten Häusern und Wohnungen werden als Wachhunde nicht anerkannt. Für Jagdhunde müssen entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden. |
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Kanalbenützungsgebühr - Berechnungsbasis |
Antrag von Liegenschaftseigentümern über die Verrechnungsweise der Kanalbenützungsgebühr nach Fläche oder Wasserzähler. Ein eventueller Antrag kann jedoch nur einmalig gestellt werden! Gilt nicht für Liegenschaften, die an den Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Admont angeschlossen sind! |
Antrag zur Verrechnung der Kanalbenützungsgebühren (Achtung: Umstellung NUR EINMAL möglich!) |
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Lehrlingsförderung |
Für jene Lehrlinge, die während der gesamten Lehrzeit ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Admont hatten und die die Lehrabschlussprüfung positiv abgelegt haben, wird ab 1. Jänner 2019 eine einmalige Lehrlingsförderung in der Höhe von € 150,-- gewährt. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung unter Vorlage des Zeugnisses zu stellen. Der Sitz des Lehrbetriebes bzw. der Ausbildungsstätte ist nicht maßgeblich! |
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Nächtigungsabgabe - Jahreserklärung |
Gemäß § 5 des Steierm. Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes ist alljährlich bis spätestens 31. März eine Jahreserklärung abzugeben. Das dafür benötigte Formular stellen wir sowohl als PDF als auch als Excel-Tabelle zur Verfügung. |
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Nutzungseinheiten - Änderung |
Aufgrund der Gebührenharmonisierung 2018 wird künftig für jeden Haushalt eine Grundgebühr bei den Müllgebühren berechnet. Sofern die Definition „Wohnung“ im Sinne des Stmk. Baugesetzes für die zweite Wohneinheit bei einer Liegenschaft nicht zutrifft, kann ein Antrag auf Änderung der Wohn- und Nutzungseinheiten gestellt werden. |
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Rundfunkgebühren - Befreiung/Fernsprechentgelt - Zuschuss/Ökostrom-pauschale - Befreiung |
Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an die GIS geschickt. Wird der Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit bzw. erhalten Sie für maximal 60 Monate den Zuschuss. Beantragen Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser Antrag positiv erledigt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten müssen. Bezieherinnen und Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt können sich auch von der Bezahlung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreien lassen. Der Zuschuss zum Fernsprechentgelt beträgt 10 Euro pro Monat. |
Antrag GIS - Gebührenbefreiung
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Studenten-Wohnsitzförderung |
Die Marktgemeinde gewährt eine Hauptwohnsitz-Förderung für Studierende in der Höhe von € 150,-- pro Semester. Hier finden Sie die weiteren Richtlinien zur Studenten-Wohnsitzförderung. Abgabefristen für die Anträge: |
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Gewerbeförderung |
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2016 gemäß den Vorschlägen des Finanzausschusses Richtlinien für die Gewerbeförderungen einstimmig beschlossen. |
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AKTUELLES
Bürgermeister-Sprechtag
Rathaus – 2. Stock
jeden Montag
von 10 – 12 Uhr und
jeden Mittwoch
von 13 – 15 Uhr
Planungs- und Bausprechtag
Volkshaus Admont, Eichelauweg 410
Fr., 5.2.2021
von 8 – 10 Uhr
BITTE UM VORANMELDUNG!
Gesundheitsversorgung
www.gesundheitszentrum-admont.at/
Tel. 1450
Apothekendienst
25.01. – 31.01.
Stadtapotheke Rottenmann
(Tel. 03614/2228)
Löwenapotheke Liezen
(Tel. 03612/22375)
Zahnärztedienst –
jeweils von 10 – 12 Uhr
30.01. – 31.01.
Dr. Gerhard Klein, Bad Mitterndorf
(Tel. 03623/6027)
Ordinationszeiten
Dr. Beate Setaffy, Admont:
Weitere Informationen bzw. Ordinationszeiten
Telefonische Voranmeldung unter 03613/4253 UNBEDINGT erforderlich!
Tierärztedienst
30.01. – 31.01.
Dr. Gottfried Granig
(Tel. 0664/9137700)
Öffentlicher Notar
Mag. Michael Preihs
Di., 26.01.
nächster Sprechtag im
Rathaus von 11 – 12 Uhr
(Tel. 03612/23544)
PVA - Sprechtag
Jeden Donnerstag
in der GKK Liezen
von 8:30 – 15 Uhr
Bitte anmelden unter
Tel. 03612/22291