KABELFERNSEHEN

 

Allgemeines

Im Besonderen aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung wurde zwischen der Marktgemeinde Admont mit Beschluss des Gemeinderates vom 6. September 2018 und dem Verein Kabel-TV Admont auf Basis des Vereinsbeschlusses vom 13. August 2018 vertraglich vereinbart, dass ab 1. Jänner 2019 - mit Ausnahme bei Mehrfamilienwohnhäusern - die Verrechnung der laufenden Kabelfernsehgebühren ausschließlich an die jeweiligen Liegenschaftseigentümer seitens der Marktgemeinde übernommen wird. Im Gegenzug hat der Verein Kabel-TV Admont die gemeindeeigenen Kabelfernsehnetze der Ortschaften Weng und Johnsbach hinsichtlich der laufenden technischen Betreuung, Störungsbehebung und für zukünftige Investitionen übernommen.

 

Störungsmeldungen

Bei Störungen an der Kabelfernsehanlage in Admont/Hall/Weng/Johnsbach ist ausschließlich der Verein Kabel-TV Admont zuständig. Dieser hat eine zentrale Störungsmeldestelle für Kabelfernsehen und Internet

03848 20222

eingerichtet. Sie erreichen diese von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr sowie Samstag/Sonntag/Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr.

 

Tarife

Die jährliche Kabelfernsehgebühr beträgt pro Wohnung bzw. Nutzeinheit laut amtlichem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) € 84,00

Diese wird in vier Teilbeträgen vorgeschrieben und am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu Einzahlung an die Marktgemeinde Admont fällig. Die Einhebung dieser Kabelfernsehgebühr seitens der Marktgemeinde Admont erfolgt auf Namen und Rechnung des Vereines Kabel-TV Admont.

 

Die Kosten für einen Neuanschluss betragen pro Wohn- bzw. Nutzeinheit € 200,--. Dazu können gegebenenfalls unvorhersehbare Mehrkosten nach tatsächlicher Kostenermittlung in Rechnung gestellt werden.

Die Anschlussgebühr wird vom Verein Kabel-TV Admont vorgeschrieben und ist innerhalb eines Monats ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

Für allfällige steuerrechtliche Belange aus diesen Vorschreibungen/Rechnungen/Zahlungen ist ausschließlich der Verein Kabel-TV Admont zuständig.

 

Kündigungen

Jeder Anschluss kann vom jeweiligen Liegenschaftseigentümer bzw. beitragszahlendem Mitglied unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist bis zum Ende jeden Quartals (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.) per Mail an den Schriftführer (schriftfuehrer@admont.tv) schriftlich gekündigt werden.

 

Vereinsvorstand

Obmann:

Herbert Peer

E obmann@admont.tv

Obmann-Stellvertreter:

Klemens Pirafelner

E gasthaus@pirafelner.at

Schriftführer:

Johann Vesely

E schriftfuehrer@admont.tv

Kassier:

Manfred Schöffauer sen.

E kassier@admont.tv

 

Formulare (zum Download)

 

KTV-Anmeldung-Anschlussvertrag

 

KTV-Bestandsvertrag

AKTUELLES

 

Bürgermeister-Sprechtag

Rathaus – 2. Stock

jeden Montag

von 10 – 12 Uhr und

jeden Mittwoch

von 13 – 15 Uhr

 

Planungs- und Bausprechtag

Rathaus - 2. Stock

Fr., 05.05.,

von 8 – 10 Uhr

BITTE UM VORANMELDUNG!

 

Sprechtag Öffentl. Notar

Mag. Michael Preihs

Rathaus – 2. Stock

Di., 04.04.,

von 11 – 12 Uhr

(Tel. 03612/23544)

 

Ärztliche Versorgung

T 1450

Gesundheitszentrum-Admont

Information ärztliche Versorgung

Dr. Petra Krainer

Apothekendienste

Zahnärztin Dr. Beate Setaffy

Zahnärzte-Notdienst

 

Tierärztlicher Wochenenddienst

Sa., 01.04.

bis So., 02.04.

Dipl. Tzt. Katrin Laubichler

(Tel. 0664/3840438)