Marktgemeinde
Admont
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Hier finden Sie alle wichtigen Formulare, die Sie für Ihre Anliegen benötigen.
Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen unser Bürgerservice gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Rathaus.
Aufgrund der Gebührenharmonisierung 2018 wird künftig für jeden Haushalt eine Grundgebühr bei den Müllgebühren berechnet. Sofern die Definition „Wohnung“ im Sinne des Stmk. Baugesetzes für die zweite Wohneinheit bei einer Liegenschaft nicht zutrifft, kann ein Antrag auf Änderung der Wohn- und Nutzungseinheiten gestellt werden.
Ein Kulturleistungsbeitrag für das 2023 wird laut Gemeinderats- beschluss vom 14.12.2023 wieder an die Landwirte ausbezahlt. Dieser ist abhängig von der bewirtschafteten Fläche und den Erschwernispunkten. Diese gehen aus dem Ausgleichszulagen- bescheid hervor, der gleichzeitig mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular bis31. Jänner 2024 beim Marktgemeindeamt vorzulegen ist. Verspätete oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden!
Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH Liezen) ausgefüllt anzugeben.
Begünstigungsmöglichkeit für Wach- und Jagdhunde sowie für Hunde, die den BGH-Kurs I oder II absolviert haben. Hunde in ausschließlich privat genutzten Häusern und Wohnungen werden als Wachhunde nicht anerkannt. Für Jagdhunde müssen entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden.
Antrag von Liegenschaftseigentümern über die Verrechnungsweise der Kanalbenützungsgebühr nach Fläche oder Wasserzähler. Ein eventueller Antrag kann jedoch nur einmalig gestellt werden! Gilt nicht für Liegenschaften, die an den Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Admont angeschlossen sind!
Im Zuge des Erwerbs der ersten Lenkerberechtigung ist ein Fahrsicherheitstraining gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Kosten für dieses Fahrsicherheitstraining wird ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 50,-- für Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Admont auf Antrag gewährt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Zahlungsdatum gestellt werden. Eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite) und der Rechnung samt Zahlungs- bestätigung ist beizulegen. Die Antragsmöglichkeit für diesen Zuschuss ist mit der Funktions- periode des Gemeinderates bis 2025 befristet.
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