DIVERSE ANTRAGSFORMULARE

 

Zur Erleichterung Ihrer Amtswege und dem Erlangen von Gemeindeförderungen stehen folgende Informationen und Formulare für Sie zum Download bereit:

 

Themenbereich

Erläuterungen

Formular zum Download

 

 

 

Fahrsicherheitstraining - Zuschuss

Im Zuge des Erwerbs der ersten Lenkerberechtigung ist ein Fahrsicherheitstraining gesetzlich vorgeschrieben. Zu den Kosten für dieses Fahrsicherheitstraining wird ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 50,-- für Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Admont auf Antrag gewährt. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Zahlungsdatum gestellt werden. Eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite) und der Rechnung samt Zahlungs- bestätigung ist beizulegen. Die Antragsmöglichkeit für diesen Zuschuss ist mit der Funktions- periode des Gemeinderates bis 2025 befristet.

Antrag-Fahrsicherheitstraining

 

 

 

Gewerbeförderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2016 gemäß den Vorschlägen des Finanzausschusses Richtlinien für die Gewerbeförderungen einstimmig beschlossen.

 

Gewerbeförderungs- Richtlinien

 

 

 

Hundeabgabe

Begünstigungsmöglichkeit für Wach- und Jagdhunde sowie für Hunde, die den BGH-Kurs I oder II absolviert haben. Hunde in ausschließlich privat genutzten Häusern und Wohnungen werden als Wachhunde nicht anerkannt. Für Jagdhunde müssen entsprechende Prüfungen nachgewiesen werden.

Hundeabgabe-Ermäßigungsansuchen

 

 

 

Jagdpachtzins - Auszahlung

Die Auszahlung des Jagdpachtzinses für das Jagdjahr 2023/2024 findet von 21. August bis 2. Oktober 2023 statt.

Wurde in der aktuellen Gemeinderatsperiode bereits ein schriftlicher Auszahlungsantrag gestellt und sind zwischenzeitig keine maßgeblichen Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen, Flächen oder bekanntgegebenen Bankverbindungen eingetreten, ist laut Gemeinderatsbeschluss vom 14.05.2020 keine neuerliche Antragstellung erforderlich. Die Auszahlung erfolgt in diesem Falle automatisch.

Antrag-Jagdpacht-Auszahlung-2023

 

 

 

Kanalbenützungsgebühr - Berechnungsbasis

Antrag von Liegenschaftseigentümern über die Verrechnungsweise der Kanalbenützungsgebühr nach Fläche oder Wasserzähler. Ein eventueller Antrag kann jedoch nur einmalig gestellt werden! Gilt nicht für Liegenschaften, die an den Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde Admont angeschlossen sind!

Antrag zur Verrechnung der Kanalbenützungsgebühren

(Achtung: Umstellung NUR EINMAL möglich!)

 

 

 

Kulturleistungsbeitrag

Ein Kulturleistungsbeitrag für das 2023 wird laut Gemeinderats- beschluss vom 14.12.2023 wieder an die Landwirte ausbezahlt. Dieser ist abhängig von der bewirtschafteten Fläche und den Erschwernispunkten. Diese gehen aus dem Ausgleichszulagen- bescheid hervor, der gleichzeitig mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular bis
31. Jänner 2024
beim Marktgemeindeamt vorzulegen ist. Verspätete oder unvoll- ständige Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Antrag-Kulturleistungsbeitrag-2023

 

 

 

Lehrlingsförderung

Für jene Lehrlinge, die während der gesamten Lehrzeit ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Admont hatten und die die Lehrabschlussprüfung positiv abgelegt haben, wird ab 1. Jänner 2019 eine einmalige Lehrlingsförderung in der Höhe von € 150,-- gewährt. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung unter Vorlage des Zeugnisses zu stellen. Der Sitz des Lehrbetriebes bzw. der Ausbildungsstätte ist nicht maßgeblich!

Antrag-Lehrlingsförderung

 

 

 

Nächtigungsabgabe - Jahreserklärung

Gemäß § 5 des Steierm. Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes ist alljährlich bis spätestens 31. März eine Jahreserklärung abzugeben. Das dafür benötigte Formular stellen wir sowohl als PDF als auch als Excel-Tabelle zur Verfügung.

Jahreserklärung-Nächtigungsabgabe-2020

 

 

 

Nutzungseinheiten - Änderung

Aufgrund der Gebührenharmonisierung 2018 wird künftig für jeden Haushalt eine Grundgebühr bei den Müllgebühren berechnet. Sofern die Definition „Wohnung“ im Sinne des Stmk. Baugesetzes für die zweite Wohneinheit bei einer Liegenschaft nicht zutrifft, kann ein Antrag auf Änderung der Wohn- und Nutzungseinheiten gestellt werden.

Antrag auf Änderung der Wohn- und Nutzungseinheiten

 

 

 

Rundfunkgebühren - Befreiung/Fernsprechentgelt - Zuschuss/Ökostrom-pauschale - Befreiung

Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an die GIS geschickt. Wird der Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit bzw. erhalten Sie für maximal 60 Monate den Zuschuss. Beantragen Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser Antrag positiv erledigt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten müssen. Bezieherinnen und Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt können sich auch von der Bezahlung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreien lassen. Der Zuschuss zum Fernsprechentgelt beträgt 10 Euro pro Monat.

MEHR ERFAHREN >

Antrag GIS - Gebührenbefreiung

 

Antrag GIS - Befreiung Ökostrompauschale

 

 

 

Poolbefüllung - Wasserbezug

Die stetige Zunahme von Einbau- und auch Aufstellpools bei privaten Eigenheimen stellt die öffentliche Wasserversorgung vor enorme Herausforderungen.

Damit wir die Befüllung der Bäder koordinieren können, ersuchen wir, jährlich
zeitgerecht vor dieser Befüllung nachstehendes Formular auszufüllen und an das Marktgemeindeamt Admont per Post oder E-Mail zu übermitteln.

Jene Liegenschaftseigentümer, die ihre Swimmingpools mittels Tankwagen über eine
Freiwillige Feuerwehr der Marktgemeinde Admont befüllen
lassen, sind in jedem Falle
verpflichtet, dies mit dem zur Verfügung stehenden Formular zu melden!

 

Antrag-Poolbefüllung

 

 

 

Studenten-Wohnsitzförderung

Die Marktgemeinde gewährt eine Hauptwohnsitz-Förderung für Studierende in der Höhe von

€ 150,-- pro Semester. Hier finden Sie die weiteren Richtlinien.

Abgabefristen für die Anträge:

Antragsformular

 

  • Wintersemester
    bis 31. Jänner
  • Sommersemester
    bis 30. April

Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb eines Monats nach Ablauf dieser Fristen.

 

AKTUELLES

 

Bürgermeister-Sprechtag

Rathaus – 2. Stock

jeden Montag

von 10 – 12 Uhr und

jeden Mittwoch

von 13 – 15 Uhr

Terminausfälle -> Bitte beachten!

 

Planungs- und Bausprechtag

Rathaus - 2. Stock

Fr., 05.04.

von 8 – 10 Uhr

BITTE UM VORANMELDUNG!

 

Sprechtag Öffentl. Notar

Mag. Michael Preihs

Rathaus – 2. Stock

Di., 02.04.

von 11 – 12 Uhr

(Tel. 03612 23544)

 

Ärztliche Versorgung

T 1450

Gesundheitszentrum-Admont
(Tel. 03613 36627)

Dr. Petra Krainer

Psychologische Hilfe:
Mag. Eva. Neuhauser

Apothekendienste

Zahnärztin Dr. Beate Setaffy

Zahnärzte-Notdienst

 

Tierärztlicher Wochenenddienst

Sa., 23.03.

bis So., 24.03

Dr. Hans Weissensteiner

(Tel.0664 4586760)