Marktgemeinde Admont
Hauptstraße 36
8911 Admont, Austria
F +43 (0)3613/27200 - 205
Amtsstunden
MO - FR: 8:00 – 12:00 Uhr
ÖKoFörderungen
Seitens der Marktgemeinde Admont sind Förderungen von Umweltmaßnahmen (Solaranlagen, förderbare Heizsysteme, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen) mit den Förderungen des Landes Steiermark bzw. des Bundes gekoppelt.
Förderungshöhe
Ökoförderungen werden nur nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde Admont ausbezahlt und kann darauf kein Anspruch geltend gemacht werden.
Wird nach Prüfung der Unterlagen eine Ökoförderung vom Bund oder Land Steiermark gewährt, wird von der Gemeinde ab 1. März 2021 zusätzlich noch ein 30%iger Anteil, jedoch max. € 600,--, dieses nachzuweisenden Förderbetrages ausbezahlt. Im Falle einer Doppelförderung durch Bund und Land wird der Gemeindeanteil nur einmal ausbezahlt.
Eine erneute Antragstellung bei einer Anlagenerweiterung ist nicht möglich.
Die Antragstellung ist jeweils auf eine Liegenschaft (Wohnhaus oder Grundstück) bezogen.
Bei mehreren Liegenschaftseigentümern oder einer Änderung des Eigentümers ist ebenso jeweils nur eine Antragstellung möglich!
Direktförderungen Land Steiermark
· Heizungsoptimierung - Biomasse (automatisch beschickte Holzheizungen)
· Biomasse-Heizungen (Scheitholzgebläse- und Kombikessel)
· Heizungsoptimierung - Wärmepumpe
· Solarthermische Anlagen
Förderungsablauf
Registrierung (Schritt 1)
· Vor Lieferung und Montage der Anlage muss eine Registrierung der Maßnahme erfolgen.
· Bei der Registrierung über das Registrierungsformular (Online) wird eine Bestätigungs-E-Mail mit zugeteilter Registrierungsnummer und einem Link zum Online-Förderungsantrag übermittelt.
· Bei der Registrierung per Fax, E-Mail oder im Postweg wird eine Registrierungsbestätigung samt Förderantrag im Postweg übermittelt.
· Mit der Zuteilung der Registrierungsnummer werden die Förderungsmittel für die Dauer von 9 Monaten reserviert.
Förderungsantrag (Schritt 2)
· Der Förderungsantrag ist erst nach Errichtung der Anlage binnen einer Frist von 9 Monaten ab Zuteilung der Registrierungsnummer zu stellen.
· Der Förderungsantrag ist entweder online mittels in diesem Zeitraum gültigem Link zum Online-Förderungsantrag oder alternativ im selben Zeitraum über den zugesandten Förderungsantrag per Fax, E-Mail oder im Postweg bei einer gelisteten Einreichstelle einzubringen.
Förderungsauszahlung (Schritt 3)
· Die Förderungsauszahlung ist an die vollständige Erfüllung der Förderungsbedingungen der Richtlinien geknüpft.
vorzulegende Unterlagen
Der Nachweis über die Auszahlung der Förderungssumme vom Land Steiermark ist im Gemeindeamt vorzulegen.
Für die meisten Landesförderungen ist mittlerweile eine Energieberatung durch einen offiziellen Energieberater erforderlich.
Energieberater im Bezirk Liezen:
Dipl.-Ing. Robert Werner |
Bmst. René Stocker |
Bundesförderungen
VOR Umsetzung ist eine Registrierung erforderlich
· Biomasse (Landes- und Bundesförderungen kombinierbar)
· Solaranlagen (Landes- und Bundesförderungen kombinierbar)
vorzulegende Unterlagen
Der Nachweis über die Auszahlung der Förderungssumme vom Bund ist im Gemeindeamt vorzulegen.
Fernwärmeanschluss
Da es in Admont die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses gibt, soll die bisherige Admonter Lösung beibehalten werden.
Förderungshöhe ab 01. April 2021
· Für Einfamilienwohnhäuser: € 600,00
· Für Mehrparteienhäuser: 5 €/m², jedoch max. € 400,00/Wohnung
(für die Berechnung wird jeweils die Wohnnutzfläche ohne Balkon bzw. Kellerabteil herangezogen)
Direktförderung Fernwärmeanschluss
ElektroMobilitäts Club Österreich
Verkehrsministerium, Umweltministerium und die Automobilbranche haben für Österreich ein Paket zur Förderung von Elektromobilität in Höhe 72 Millionen Euro geschnürt. Das Maßnahmenpaket umfasst Anreize für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen, den Aufbau von E-Ladestationen und eine eigene Nummerntafel für E-Autos. Schon ab März 2017 stehen die Ankaufprämien für Elektrofahrzeuge österreichweit zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link.
Erster ElektroMobilitätsClub Österreich - dein Begleiter in die eMobile Zukunft
AKTUELLES
Bürgermeister-Sprechtag
Rathaus – 2. Stock
jeden Montag
von 10 – 12 Uhr und
jeden Mittwoch
von 13 – 15 Uhr
Am Mo., 25.09. findet
kein Sprechtag statt.
Planungs- und Bausprechtag
Rathaus - 2. Stock
Fr., 22.09.,
von 8 – 10 Uhr
BITTE UM VORANMELDUNG!
Sprechtag Öffentl. Notar
Mag. Michael Preihs
Rathaus – 2. Stock
Di., 03.10.,
von 11 – 12 Uhr
(Tel. 03612 23544)
Ärztliche Versorgung
T 1450
Psychologische Hilfe:
Mag. Eva. Neuhauser
Tierärztlicher Wochenenddienst
Sa., 23.09.
bis So., 24.09.
Dr. Hans Weissensteiner